Tell Alsweiler
est. 1907

Meldung des Schützenverbandes Saar vom 11. Juni 2021

Seit Freitag, 4. Juni 2021, sind neue, vor allem den Freizeit- und Amateursport erleichternde neue Regelungen im Saarland gültig.

Grundlage ist die Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 2. Juni 2021.  

Sport in Corona-Zeiten: Was ist aktuell erlaubt?

Kontaktsport im Außenbereich

•        erlaubt mit Nachweis eines der drei „G‘s“:

o  Getestet - negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Sunden)

o  Geimpft – Impfnachweis

o  Genesen – Nachweis

•        Ausnahme: Minderjährige brauchen seit 4. Juni auch für Kontaktsport draußen keinen Test mehr. (§7, Absatz 4, Nr. 2 der saarländischen Corona-Verordnung)

Kontaktsport im Innenbereich

·        erlaubt mit Nachweis eines der drei „G‘s“:

o  Getestet - negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Sunden)

o  Geimpft - Impfnachweis

o  Genesen – Nachweis

•        Testpflicht gilt auch für Minderjährige.

Kontaktfreier Sport im Außenbereich (im Freien)

•        erlaubt ohne Corona-Test,

 

Kontaktfreier Sport im Innenbereich

1.           erlaubt mit Nachweis eines der drei „G‘s“:

2.           Getestet - negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Sunden)

3.           Geimpft - Impfnachweis

4.           Genesen – Nachweis

5.           Testpflicht gilt auch für Minderjährige.

Weitere den Sport betreffende Regeln:

•        Zuschauer sind nicht erlaubt.

•        Begleitpersonen von Minderjährigen zählen nicht als Zuschauer und sind gestattet mit Nachweis eines der drei „G’s (getestet, geimpft oder genesen)

Sonderregeln für den Profi-/Berufssport:

•        Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb des Berufssports und von Sportlerinnen und Sportlern des Olympiakaders, des Perspektiv-Kaders, der Nachwuchskader, des paralympischen Kaders und des Landeskaders ist uneingeschränkt zulässig.

Weitere Informationen rund um das Pandemiegeschehen und könnt Ihr auf www.corona.saarland.de nachlesen. Wichtige Fragen zum Sportbetrieb im Saarland werden hier geklärt. Die FAQs basieren auf der Verordnung des Landes zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gültig ab dem 24. Mai. Diese Aufstellung wird vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport sukzessive erweitert, konkretisiert und aktualisiert (§ 7 Abs. V, Va VO-CP). 


Hygienekonzept

des Schützenvereins „Tell Alsweiler“ zur Durchführung von Rundenkämpfen nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes und der Rundenkampfordnung des Schützenverbandes Saar

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 26.09.2020 werden die Wettbewerbe im olympischen Sportschießen des Schützenverbandes Saar (Mitglied des Deutschen Schützenbundes und Olympischer Fachverband) aufgenommen.

Der Schützenverein Tell Alsweiler nimmt mit 11 Mannschaften an den Wettbewerben teil:

·        2 Mannschaften Luftgewehr

·        4 Mannschaften Luftpistole

·        2 Mannschaften Sportpistole

·        2 Mannschaften Auflageschießen

·        1 Mannschaft Freie Pistole

 

Es handelt sich in allen Disziplinen um statischen Nichtkontaktsport ohne große Körperbewegung. Die Rückverfolgung (Kontaktnachverfolgung i.S.d. VO-CP) aller Teilnehmer eines Wettkampfes ist aufgrund der zwingend auszufüllenden Meldezettel problemlos möglich.

Grundsätzlich werden alle anreisenden Vereine darüber informiert, dass nur mit den startenden Schützen angereist werden soll.

Zuschauer sind bei den Wettkämpfen nicht gestattet.

Um den Vorgaben der geltenden Rechtsverordnungen im Saarland zu entsprechen, legt der der Schützenverein Tell Alsweiler folgendes Hygienekonzept vor:

1.   Disziplinen Luftgewehr und Luftpistole:

 

a)      Örtliche Gegebenheiten:

 

·        Es steht ein Druckluftwaffenstand mit 8 Ständen zur Verfügung.

·        Aufgrund Vorgaben der örtlichen Infektionsschutzbehörde können nur 4 Stände belegt und es muss in 2 Durchgängen geschossen werden.

·        Bei Belegung mit 4 Schützen beträgt der Abstand 2 m.

·        Hinter den Schützen steht ein Platz von 2 m zur Verfügung, Die vorhandene Außentür wird während des Wettkampfes geöffnet ebenso können die Außenfenster geöffnet werden, so dass ausreichend Frischluftzufuhr ermöglicht werden kann.

·        Es stehen 1 Umkleideraum zur Verfügung. In der Landesliga Luftpistole und Luftgewehr kommen die Gastschützen mit 5 Personen, in allen anderen Disziplinen und Klassen in der Regel mit 3 bis 4 Personen.

·        Nach jedem Umziehen ist die Umkleidekabine zu desinfizieren.

Für die Durchführung der Wettkämpfe gilt folgendes:

1.) die Heim- und Gastschützen betreten das Schützenhaus mit Mund-Nasenmaske (MN), führen eine Handdesinfektion durch (Mittel wird vom Verein zur Verfügung gestellt) und suchen die Ihnen zugewiesenen Umkleidekabinen auf.

2.) die Umkleidekabinen weisen ausreichend Platz auf, die einzelnen Plätze für die Schützen stehen 2 m auseinander.

3.) die Formalitäten (Anmelden der Mannschaften, Ausfüllen der Rundenkampfzettel) finden in der Gaststätte des Schützenhauses statt. Die Formalitäten werden von einem Vertreter des Gastvereins und einem Vertreter des Heimvereins mit MN durchgeführt.

4.) nach Umziehen der Schützen (nur erforderlich bei Luftgewehr) betreten die Schützen nach persönlichem Aufruf durch die Standaufsicht nacheinander den Schießstand und belegen den Schützenstand beginnend von dem der Eingangstür am weitesten entfernten Stand bis zum Tür nächsten Stand am Schluss.

5.) alle Fenster und Türen sind bei Betreten des Standes und während des Wettkampfes geöffnet, die Lüftungsanlage ist eingeschaltet. Während des Wettbewerbes (Dauer max. 75 Minuten) können die Schützen die MN ablegen.

6.) Sollte ein Schütze während des Wettbewerbes die Anlage verlassen müssen (z.B. Toilettengang) ist die MN anzulegen.

7.) nach Beendigung des Wettbewerbes warten die Schützen auf Stühlen hinter Ihrem Stand bis alle Schützen den WK beendet haben. Dann wird der Stand beginnend von dem der Eingangstür nächsten Stand bis zum der Tür entferntesten Stand verlassen, wobei Heim und Gastschützen direkt in Ihre Umkleidekabinen gehen. Dabei ist MN zu tragen.

8.) Bei der Auswertung in der Gaststätte können alle Schützen anwesend sein, wobei der Heimverein dafür Sorge trägt, dass ausreichend Abstand zwischen den Sitzplätzen gewährleistet ist. Falls ein Getränkeverkauf stattfindet, organisiert der Heimverein hierfür eine Bedienung mit MN. Vor Betreten der Gaststätte haben die Anwesenden Schützen eine Handdesinfektion durchzuführen.

9.) Die Standaufsicht desinfiziert nach dem Wettkampf die einzelnen Schießstände/Zuganlagen mit geeigneten Materialien, die der Schützenverein Tell Alsweiler zur Verfügung stellt. Des Weiteren ist nach Abreise der Gastschützen die Gaststätte zu desinfizieren.

      

2.   Disziplin Sportpistole

 

b)     Örtliche Gegebenheit:

 

·        Es steht eine 25 m Sportpistolenanlage mit 5 Ständen zur Verfügung.

·        Die Schützen stehen 1,1 m auseinander, des Weiteren ist zwischen den einzelnen Ständen eine Abtrennung aus Kunststoff vorhanden. Weiter ist die Schießanlage eine Freiluftanlage.

·        In der Regel schießen hier jeweils vier Heim- und Gastschützen (mindestens 3 pro Verein sind vorgeschrieben), so dass in jedem Fall zwei Durchgänge durchzuführen sind.

Insofern gelten annähernd die gleichen Regelungen wie oben genannt:

1.) die Heim- und Gastschützen betreten das Schützenhaus mit Mund-Nasenmaske (MN), führen eine Handdesinfektion durch (Mittel wird vom Verein zur Verfügung gestellt) und suchen die Ihnen zugewiesenen Umkleidekabinen aus.

2.) die Umkleidekabinen weisen ausreichend Platz auf, die einzelnen Plätze für die Schützen stehen 2 m auseinander.

3.) die Formalitäten (Anmelden der Mannschaften, Ausfüllen der Rundenkampfzettel) finden in der Gaststätte des Schützenhauses statt. Die Formalitäten werden von einem Vertreter des Gastvereins und einem Vertreter des Heimvereins mit MN durchgeführt.

4.) nach Umziehen der Schützen betreten die Schützen nach persönlichem Aufruf durch die Standaufsicht nacheinander den Schießstand und belegen den Schützenstand beginnend von dem der Eingangstür am weitesten entfernten Stand bis zum Tür nächsten Stand am Schluss.

5.) die Lüftung ist 15 Minuten vor Schiessbeginn einzuschalten und während des kompletten Wettbewerbes an zu lassen.

6.) Sollte ein Schütze während des Wettbewerbes die Anlage verlassen müssen (z.B. Toilettengang), ist die MN anzulegen.

7.) nach Beendigung des Wettbewerbes warten die Schützen an Ihrem Stand, bis alle Schützen den WK beendet haben. Dann wird der Stand beginnend vom türnächsten Stand zum Tür entferntesten Stand mit MN verlassen, wobei Heim und Gastschützen direkt in Ihre Umkleidekabinen gehen. Dabei ist MN zu tragen.

8.) Die Auswertung erfolgt in der Disziplin Duell direkt auf der Schießbahn. Dafür gehen zwei Schützen - ein Vertreter des Heimvereins und ein Vertreter des Gastvereins nach einer Wartezeit nach letztem Schuss von zwei Minuten mit MN zu den Scheiben, werten diese aus und gehen dann wieder an die Schützenstände.

Die Auswertung Präzision erfolgt wie in Punkt 8 Druckluft.

9.) Die Standaufsicht desinfiziert nach dem Wettkampf die einzelnen Schießstände mit geeigneten Materialien, die der Schützenverein Tell Alsweiler zur Verfügung stellt. Des Weiteren ist nach Abreise der Gastschützen die Gaststätte zu desinfizieren.

  


Nutzungskonzept für die Schießanlage des Schützenverein Tell Alsweiler

 Auf Grund der Corona Beschränkungen ergehen folgende Nutzungsbeschränkungen für unsere Schießanlagen.

 

1.     Es dürfen ab dem 18.05.2020 wieder alle Schließanlagen genutzt werden.

2.     Es darf in Kleingruppen mit bis zu maximal 5 Personen unter Wahrung der Sicherheitsabstände trainiert werden. Wie wir das Handhaben in den weiteren Regeln

3.     Auf dem Bogenplatz dürfen unter Wahrung des Sicherheitsabstandes maximal 2 Schützen gleichzeitig schießen. Es kann nur mit privaten Sportgeräten geschossen werden, da der Verein die Hygiene Standards zur Desinfektion der Sportgeräte nicht sicherstellen kann.

4.     Auf der Sportpistolenanlage können maximal 2 Schützen und eine Aufsichtsperson gleichzeitig anwesend sein. Auch hier gilt: Nutzung nur mit eigenen Sportgeräten möglich.

5.     Auf der Kleinkaliberanlage können gleichzeitig 3 Schützen plus einer Aufsichtsperson tätig sein. Auch hier nur mit eigenem Sportgerät. Es müssen alle Klappen an den Schießständen geöffnet werden, um einen offenen Schießstand zu gewährleisten.

6.     In der Luftdruckhalle dürfen maximal 4 Schützengleichzeitig unter Wahrung der Sicherheitsabstände trainieren. Schützen die Vereinseigene Waffen benutzen bringen bitte Hygienetücher mit um das Sportgerät zu desinfizieren.

7.     Die Gaststätte bleibt als solche weiterhin bis auf weiters geschlossen.

8.     Der Aufenthalt in kleinen Gruppen unter Wahrung der vorgeschriebenen Abstände ist außerhalb und innerhalb des Schützenhauses möglich. Auch hier wird af die Abstände hingewiesen.

Änderungen zu diesem Konzept hängen von den Vorgaben der zuständigen Behörden ab.

Der Vorstand mahnt dringend die Einhaltung des Konzeptes an zur Sicherheit aller Beteiligten. Bei Verstoß gegen die Auflagen wird vom Vorstand ein Standverbot ausgesprochen.

 

Alsweiler, den 16.05.2020

Thomas Schober

Vorsitzender Tell Alsweiler